ESTA USA Voraussetzungen: Das brauchen Sie für den Antrag

ESTA USA Voraussetzungen: Das brauchen Sie für den Antrag

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ESTA beantragen

Bevor Sie Ihr ESTA für die USA beantragen, sollten Sie prüfen, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Hier finden Sie eine vollständige Übersicht.

Staatsangehörigkeit

Sie müssen Staatsangehöriger eines am Visa Waiver Program teilnehmenden Landes sein. Dazu zählen unter anderem Deutschland, Österreich, die Schweiz sowie die meisten weiteren EU-Staaten.

Gültiger Reisepass

Ihr biometrischer Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise sowie während des gesamten geplanten Aufenthalts gültig sein. Ein abgelaufener oder in Kürze ablaufender Pass kann zur Ablehnung führen – siehe auch unseren Beitrag ESTA abgelehnt: Gründe und nächste Schritte.

Reisezweck und Aufenthaltsdauer

Der Aufenthalt darf ausschließlich touristischen oder geschäftlichen Zwecken dienen und maximal 90 Tage betragen. Für längere Aufenthalte, Arbeit oder Studium benötigen Sie ein klassisches Visum – der Unterschied wird in unserem Beitrag ESTA oder Visum? erklärt.

Reiseweg

Die Einreise muss auf dem Luft- oder Seeweg mit einer teilnehmenden Fluggesellschaft bzw. Reederei erfolgen. Auch bei einer Zwischenlandung in den USA benötigen Sie in der Regel ein gültiges ESTA – Details dazu in unserem Ratgeber zum Transit.

Weitere Angaben

Sie benötigen außerdem eine gültige E-Mail-Adresse für die Bestätigung sowie eine akzeptierte Zahlungsmethode zur Begleichung der Gebühr.

Elektronischer Reisepass: Woran Sie ihn erkennen

Für das Visa Waiver Program ist zwingend ein elektronischer Reisepass erforderlich, oft auch als e-Pass oder biometrischer Pass bezeichnet. Er enthält einen Chip mit Ihren biometrischen Daten und Ihrem digitalen Lichtbild.

Erkennbar ist er an einem kleinen rechteckigen Symbol mit einem Kreis in der Mitte auf dem Deckblatt. Deutsche, österreichische und Schweizer Reisepässe werden seit vielen Jahren ausschließlich in dieser Form ausgegeben. Vorläufige Reisepässe und Personalausweise sind dagegen nicht ausreichend. Der Kinderreisepass wird für die Einreise in die USA ebenfalls nicht mehr anerkannt, Kinder benötigen einen eigenen elektronischen Reisepass.

Ausschlussgründe: Wann die Visumbefreiung nicht gilt

Selbst bei korrekter Staatsangehörigkeit und gültigem Pass gibt es Konstellationen, die eine Teilnahme am Visa Waiver Program ausschließen. Dazu zählen Aufenthalte im Iran, im Irak, in Nordkorea, im Sudan, in Syrien, Libyen, Somalia oder im Jemen seit dem 1. März 2011 sowie Kuba-Reisen seit dem 12. Januar 2021. Auch Doppelstaatsangehörige des Iran, des Irak, Nordkoreas, des Sudan oder Syriens sind ausgeschlossen.

Hinzu kommen persönliche Gründe: eine frühere Einreiseverweigerung, ein abgelehnter Visumantrag, eine Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer bei einer früheren Reise sowie bestimmte Vorstrafen. In all diesen Fällen führt der Weg über einen regulären Visumantrag beim US-Konsulat.

Welche Tätigkeiten mit einem ESTA nicht erlaubt sind

Der zulässige Reisezweck ist eng gefasst. Erlaubt sind Urlaub, Besuche bei Familie und Freunden, medizinische Behandlungen, Geschäftstermine, Messebesuche, Vertragsverhandlungen sowie kurze Fortbildungen ohne Abschluss.

Nicht erlaubt sind dagegen eine bezahlte Tätigkeit für einen US-Arbeitgeber, ein reguläres Studium mit Abschluss, journalistische Arbeit im Auftrag eines Mediums sowie das Antreten einer Dauerstelle. Auch wer als Selbstständiger für US-Kunden vor Ort arbeitet, bewegt sich außerhalb des erlaubten Rahmens. Die Grenze verläuft dort, wo Sie eine Vergütung aus einer Quelle in den USA erhalten.

Rückflugticket und Weiterreisenachweis

Das Visa Waiver Program setzt voraus, dass Sie die USA wieder verlassen. Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg wird deshalb ein Rück- oder Weiterflugticket erwartet. Ein Weiterflug in ein Drittland genügt ebenfalls, solange die Reise nachweislich aus den USA hinausführt. Reisen Sie mit einem One-Way-Ticket an, sollten Sie belegen können, wie und wann Sie das Land wieder verlassen. Fluggesellschaften prüfen das teilweise bereits beim Check-in. Halten Sie die Buchungsbestätigung deshalb griffbereit – digital und als Ausdruck, falls das Telefon unterwegs den Dienst versagt.

Ausreichende finanzielle Mittel

Erwartet wird außerdem, dass Sie Ihren Aufenthalt aus eigener Kraft bestreiten können. Eine feste Summe ist nicht vorgeschrieben; maßgeblich sind Reisedauer, Reiseart und ob Unterkunft und Verpflegung bereits bezahlt sind. In der Praxis genügt meist eine gängige Kreditkarte. Wer bei Verwandten wohnt, kann das im Gespräch erläutern. Rechnen Sie damit, dass nach der Finanzierung der Reise gefragt werden kann, und antworten Sie konkret. Ein Hinweis auf vorab bezahlte Flüge und Unterkünfte wirkt dabei überzeugender als eine allgemeine Aussage über Ersparnisse.

Restgültigkeit des Reisepasses

Für Staatsangehörige der Teilnehmerländer des Visa Waiver Program gilt grundsätzlich, dass der Reisepass für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein muss. Viele Länder verlangen darüber hinaus eine Restgültigkeit von sechs Monaten über das Reiseende hinaus; für Reisende aus einer Reihe von Staaten – darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz – ist diese Sechsmonatsregel in der Praxis entschärft. Da Fluggesellschaften und Behörden unterschiedlich streng prüfen, ist ein komfortabler Puffer die sicherste Lösung. Läuft Ihr Pass im Reisezeitraum ab, beantragen Sie ihn rechtzeitig neu – und anschließend eine neue Reisegenehmigung.

Kinder und Jugendliche brauchen eigene Dokumente

Ein Eintrag im Pass der Eltern genügt für die Einreise in die USA nicht. Jede Person benötigt ein eigenes gültiges Reisedokument und eine eigene Reisegenehmigung – unabhängig vom Alter und auch bei Säuglingen. Beantragen Sie Kinderreisepässe rechtzeitig und achten Sie auf deren oft kürzere Laufzeit. Bei Reisen mit nur einem Elternteil oder mit Großeltern empfiehlt sich zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person, idealerweise in englischer Sprache und mit Kontaktdaten. Vorgeschrieben ist sie nicht in jedem Fall, erspart an der Grenze aber Rückfragen.

Doppelte Staatsangehörigkeit: Welcher Pass zählt?

Besitzen Sie zwei Staatsangehörigkeiten, reisen Sie mit dem Pass des Landes, über dessen Visumbefreiung Sie einreisen möchten. Die zweite Staatsangehörigkeit müssen Sie im Antrag dennoch angeben – diese Angabe ist verpflichtend und keine freiwillige Zusatzinformation. In bestimmten Konstellationen schließt eine weitere Staatsangehörigkeit die Teilnahme am Visa Waiver Program aus; dann ist ein reguläres Visum erforderlich. Klären Sie das möglichst vor der Buchung, denn der Weg über ein Visum nimmt deutlich mehr Zeit in Anspruch als eine elektronische Reisegenehmigung.

Kurz-Checkliste vor der Antragstellung

Bevor Sie das Formular öffnen, prüfen Sie am besten fünf Punkte. Erstens: Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Teilnehmerlandes des Visa Waiver Program? Zweitens: Ist Ihr Reisepass elektronisch lesbar und über die gesamte Reisedauer gültig? Drittens: Dauert Ihr Aufenthalt höchstens 90 Tage und dient er einem zulässigen Zweck? Viertens: Reisen Sie auf dem Luft- oder Seeweg mit einer teilnehmenden Fluggesellschaft oder Reederei und können eine Rück- oder Weiterreise nachweisen? Fünftens: Liegt kein Ausschlussgrund vor, etwa eine frühere Einreiseverweigerung? Erst wenn alle fünf Punkte zutreffen, lohnt sich die Beantragung.

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Hinweis: estavisum.online ist ein privater, unabhängiger Dienstleister und steht in keiner Verbindung zur Regierung der Vereinigten Staaten. Das ESTA kann auch direkt und ohne Servicegebühr über die offizielle Website der US-Regierung beantragt werden.